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Achtung, Zebrastreifen!

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Helfen auch Sie zu einem sicheren Schulweg mit.

Seit Beginn des neuen Schuljahres war ab September 2018 an den Zebrastreifen bzw. Fußgängerüberwegen vermehrt zu beobachten, dass Fahrzeuge nicht anhielten, obwohl die Straße durch Passanten überquert werden wollte bzw. sogar waghalsige Überholmanöver stattgefunden haben. Um die Verkehrsteilnehmer zu informieren und zu sensibilisieren, haben wir hier nachfolgend Informationen des ADAC (Rechtsstand: Februar 2018) rund um den Zebrastreifen abgedruckt:

Allgemein gilt: An Fußgängerüberwegen haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen sowie Radfahrer, die ihr Fahrrad wie einen Tretroller benutzen, absoluten Vorrang.

 

Rechte und Pflichten 

Fahrzeuge – ausgenommen Schienenfahrzeuge wie z.B. Trambahnen – müssen den genannten Verkehrsteilnehmern auf dem Zebrastreifen das Überqueren ermöglichen. Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten.

Es ist verboten auf bzw. bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen zu halten oder zu parken. Stockt der Verkehr, müssen Fahrzeuge vor dem Überweg halten.

 

Bußgeld bei Fehlverhalten

Autofahrern droht ein Bußgeld von 80 Euro, wenn sie einen Berechtigten nicht den Zebrastreifen überqueren lassen. Wichtig: Schon beim geringsten Zweifel hat immer der Fußgänger Vorrang.

Dasselbe gilt, wenn Autofahrer an einem Fußgängerüberweg überholen wollen. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind 100 Euro fällig. In all diesen Fällen wird ein Punkt in Flensburg fällig.

 

Das gilt für Fahrradfahrer

Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte.

Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.

 

Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger – insbesondere unserer Schulkinder – bitten wir Sie um Einhaltung der o.g. Rechte und Pflichten. Sie tragen so sehr viel zur Sicherheit unserer Kinder und aller anderen Fußgänger, die die Überquerungshilfen benutzen wollen, bei.

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