Anträge auf Hochwasserhilfe ab sofort möglich
Die Hochwasserlage hat in den vergangenen Tagen auch einige Gemeinden im Landkreis Bamberg betroffen.
Zur Unterstützung der Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni enorme Schäden erlitten haben, stellt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat finanziellen Hilfen zur Verfügung.
Zum einen gibt es ein Soforthilfeprogramm. Diese Hilfe betrifft vor allem Bürger die infolge des Hochwasserereignisses Ihren zerstörten Hausrat ersetzen müssen. Sie sollen sich durch die Hilfen zeitnah mit den zum Leben notwendigsten Haushaltsgegenständen ausstatten.
Des Weiteren stellt der Freistaat Bayern Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie zur Verfügung. Die Zuschüsse können gewährt werden in Fällen existenzieller Notlagen für die Wiederbeschaffung insbesondere von Hausrat, die Instandsetzung von Gebäuden sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, soweit die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind.
Bei beiden Hilfen ist die Voraussetzung, dass der Schaden ab dem 31.05.2024 entstanden ist.
Die Anträge müssen bis spätestens 31.08.2024 im Landratsamt Bamberg - Fachbereich Öffentliche Sicherheit - eingereicht werden.
Die Richtlinien und Antragsformulare finden Sie hier: