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Warnung vor Trittbrettfahrern für eine „Bürger-Info“

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© Markt Zapfendorf

Eine Firma aus Luxemburg generiert gerade Anzeigen für eine "Bürger-Info". Der Markt Zapfendorf distanziert sich hiervon ausdrücklich.

Gemeinsam mit der Firma inixmedia Bayern GmbH erstellte der Markt Zapfendorf eine Bürgerinformationsbroschüre, die den Unternehmen und Gewerbetreibenden ein interessantes Werbeumfeld mit hohem Bekanntheitsgrad und umfassender Verbreitung bot und im April 2016 an alle Haushalte verteilt wurde.

Leider wurden wir am 12.09.2018 darauf aufmerksam gemacht, dass derzeit eine sog. Trittbrettfahrerfirma aus Luxemburg aktiv ist, um mit „falschen“ Anzeigen bzw. Angeboten Aufträge zu generieren. Dabei werden Sie meist mit einem Fax aufgefordert, einen Anzeigenauftrag zu unterschreiben, der einem Korrekturabzug ähnelt.  Als neue Variante erhalten Sie das eingescannte Faxformular manchmal auch per Mail an Ihre Firmenadresse übersandt, meist mit einem wenig aussagekräftigem Betreff wie "Layout" oder ähnlichem und als Absender dem Mitarbeiter einer "Grafikabteilung". Sie erkennen die Auftragsformulare von betrügerischen Firmen u. a. auch daran, dass meist sehr klein im Kopf des Formulars ein Satz wie "Behördenunabhängig, ohne öffentlichen Auftrag" zu finden ist.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Firma nicht im Auftrag des Marktes Zapfendorf oder der inixmedia Bayern GmbH agiert und durch ihr Handeln Urheberrechte verletzt. Die Mediaberater der inixmedia Bayern GmbH werden Sie in der Regel vor Ort beraten, können sich ausweisen und das Legitimationsschreiben der Kommune vorlegen.  Ferner weisen wir darauf hin, dass Sie von der inixmedia Bayern GmbH und/oder deren Medienberatern keine Anrufe mit einer 0800 - Vorwahl erhalten werden. Eine solche Rufnummer existiert dort nicht. Auch Ruf- oder Faxnummern mit der Vorwahl 030/... werden nicht verwendet.

Anzeigen in der Bürgerinformationsbroschüre werden immer nur einmalig und für eine bestimmte Ausgabe geschaltet. Die Neuauflage der Broschüre wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2020 erfolgen.

Sollten Sie versehentlich bereits einen Auftrag dieser Art unterschrieben haben, empfehlen wir Ihnen, keine Zahlungen zu leisten und sich umgehend von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

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